Freiheit muss begrenzt werden. Aber besser durch eine Ethik, die das Individuum aus sich selbst heraus bestimmt, als durch eine Moral, die von außen verordnet wird.

Angst fragt nach Lohn und Strafe. Das Gewissen fragt, was ungeachtet dessen richtig ist.

Moralisch konformes Handeln kann gewissenlos sein, ethisches Handeln nicht.

Gewissen

  1. Versammlungen
  2. Gewissen und Angst
  3. Wissen, Reue und Schuld

1. Versammlungen

Das Gewissen ist eine seelische Instanz, deren Bedeutung im Laufe des Lebens wächst. Der Begriff setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Ge- und wissen. Wissen entstammt derselben indogermanischen Wurzel wie das lateinische videre = sehen. Was jemand weiß, ist das, was er sehend erkannt hat. Der Sinn der Silbe Ge- eröffnet sich, sobald man sich Beispiele ihrer Bedeutung vor Augen führt.

Ge- zeigt eine Gesamtheit zusammengehöriger Teile an. Dem entsprechend ist das Gewissen eine Versammlung des Wissens. Die Versammlung wird einberufen, wenn das Bewusstsein schwierige Entscheidung zu treffen hat. Für und Wider der Möglichkeiten wird vor dem Hintergrund all dessen, was man weiß, geprüft. Gewissensentscheidungen setzen die Freiheit voraus, widersprüchliche Positionen unbefangen abzuwägen.

Da das Wissen im Laufe des Lebens zunimmt, hat das Gewissen immer wieder neu zu entscheiden. Was gestern gewissenhaft war, kann heute gewissenlos sein. Eine fixierte Moral, an der ungeprüft festgehalten wird, hat nur wenig mit dem Gewissen zu tun.

Wird die Gewissensfreiheit durch Dogmen eingeschränkt, wird die Funktion des Gewissens gestört.

Das Gewissen ist auf Wissen angewiesen. Wissen ist umso reiner, je mehr das "Gewusste" durch Akte persönlicher Erkenntnis gewonnen wird; und in der Folge mit der Wirklichkeit übereinstimmt. "Gewusstes", dessen Wahrheitsgehalt ungeprüft bleibt, weil es als unüberprüfbarer Glaubensatz übernommen wird, führt zu einer Störung der Gewissensfunktion.

2. Gewissen und Angst

Oft wird Angst vorschnell als "schlechtes Gewissen" bezeichnet. Angst ist jedoch kein reflektierter Wissensentscheid, sondern ein reflexhafter Vermeidungsimpuls. Während das Gewissen die Ausrichtung des Handelns an inneren Werten bestimmt und damit die Übereinstimmung des Ich mit dem Selbst, orientiert sich Angst an der möglichen Macht äußerer Faktoren, strafend auf Handlungen des Individuums zu reagieren.

Bei den äußeren Faktoren, die Angst auslösen, handelt es sich entweder um das soziale Umfeld, oder um verinnerlichte Moralvorstellung, die vom Umfeld vorgegeben werden.

Sobald man Angst und Gewissen voneinander unterscheidet, weis man mehr über die Struktur der Wirklichkeit. Das gesteigerte Wissen gibt dem Gewissen mehr Gewicht. Die Angst vor dem Umfeld lässt dagegen nach.

Abwehr oder Gewissen

Das Gewissen ist kein Instrument der Strafe. Es dient nicht dazu, Schuldige zu quälen. Seine Aufgabe liegt darin, bestmögliche Entscheidungen zu treffen. Wer dem unerfahrenen Menschen, der er einst gewesen ist, Schuld vorwirft, handelt nicht gewissenhaft. Er drückt sich vor der Verantwortung, die er heute übernehmen kann.

Ein schlechtes Gewissen ist keins, das Sünden von früher bestraft, sondern eins, das sich heute nicht um die Vermeidung neuer Sünden bemüht.

Sich Angst zu beugen, statt gewissenhaft zu sein, ist eine Schwäche. Bezeichnet man Angst als "schlechtes Gewissen", unterstellt man Schwäche, tugendhaft zu sein. Das schwächt noch mehr.

2. Wissen, Reue und Schuld

Viele machen sich Vorwürfe. Sie glauben, in der Vergangenheit falsch entschieden zu haben. Sie tun das, wenn sie davon ausgehen, dass sie unter den Folgen falscher Entscheidung von damals leiden. Sinn macht das nicht. Statt dass der erfahrene Mensch von heute die Verantwortung für sich übernimmt, schiebt er dem Unerfahrenen von damals die Schuld an den jetzigen Missständen zu.

Was können Sie also tun, wenn Sie mit Entscheidungen von früher hadern?